Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen OneMedya - Yavuz Yaylak, Friedrich-Ebert-Straße 75, 42719 Solingen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Prozessautomatisierung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Konzeption, Design und Entwicklung von Websites und Webanwendungen (Werkvertrag gemäß §631 BGB)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing (Dienstvertrag gemäß §611 BGB)
  • Prozessautomatisierung und digitale Geschäftsprozessoptimierung
  • Wartung, Pflege und technischer Support für bestehende Webprojekte
  • Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung und Webstrategie

(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Bei Webdesign- und Entwicklungsleistungen handelt es sich um Werkverträge. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung eines funktionsfähigen Werkes nach den vereinbarten Spezifikationen. Bei laufenden Dienstleistungen wie SEO, Marketing oder Wartung handelt es sich um Dienstverträge; hier schuldet der Auftragnehmer das sorgfältige Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(4) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, wird gesondert vergütet.

§3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(5) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers stellen ein neues Angebot dar und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 2.000 Euro netto ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes zu zahlen.

(3) Bei laufenden Dienstleistungen (Wartung, SEO, Marketing) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß §288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen zu vergüten.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte
  • Zugangsdaten zu bestehenden Systemen, Hosting-Accounts und Domains
  • Informationen über technische Anforderungen und bestehende Infrastruktur
  • Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in allen mit der Auftragsdurchführung zusammenhängenden Fragen berechtigt ist.

(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Bereitstellung von Materialien oder Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und zur Berechnung des Mehraufwands.

§6 Leistungserbringung und Termine

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich an seinem Geschäftssitz. Soweit erforderlich, können Leistungen auch beim Auftraggeber oder an einem anderen vereinbarten Ort erbracht werden.

(2) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.

(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Zulieferern), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

(5) Bei Verzug des Auftragnehmers kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren erfolglosem Ablauf weitere Rechte geltend machen.

§7 Abnahme

(1) Bei Werkverträgen (insbesondere Webdesign und Webentwicklung) ist der Auftraggeber zur Abnahme des fertiggestellten Werkes verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn er die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht erheblich beeinträchtigt.

(4) Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber das Werk in Benutzung, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme).

(5) Bei umfangreichen Projekten können Teilabnahmen für abgeschlossene Projektphasen vereinbart werden.

(6) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

§8 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Leistung erbringen.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie endgültig, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Mängel, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an den Arbeitsergebnissen vornehmen oder das Werk unsachgemäß behandeln.

(6) Bei Dienstverträgen (SEO, Marketing, laufende Betreuung) schuldet der Auftragnehmer lediglich das sorgfältige Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachgerechte Ausführung der Dienstleistungen.

§9 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für sonstige Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 Euro, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieter (z.B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister) verursacht werden.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit sie nicht kraft Gesetzes entstehen können.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Nutzungsrechten für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden und auf der eigenen Website sowie in Präsentationen darzustellen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Bei der Erstellung von Websites und Webanwendungen können Open-Source-Software und Komponenten von Drittanbietern zum Einsatz kommen. Der Auftraggeber erhält an diesen Komponenten die Nutzungsrechte nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbestimmungen.

(6) Vor vollständiger Bezahlung der Vergütung darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers nutzen.

§11 Domains und Hosting

(1) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Domains registriert, erfolgt die Registrierung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer handelt lediglich als Vermittler.

(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Nutzung der Domain. Er versichert, dass durch die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Domains auf Wunsch des Auftraggebers an diesen oder einen von ihm benannten Dritten übertragen. Die Mitwirkung des Auftragnehmers erfolgt gegen Erstattung des entstehenden Aufwands.

(4) Hosting-Leistungen werden vom Auftragnehmer in der Regel über Drittanbieter vermittelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die vom Hosting-Anbieter verursacht werden.

(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit keine Wartungsleistungen vereinbart wurden, die Datensicherungen umfassen.

§12 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, die der Auftraggeber verantwortet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Auftragsausführung Subunternehmer einzusetzen, die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

§13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge (Webdesign, Entwicklung) enden mit der Abnahme des Werkes und vollständiger Bezahlung der Vergütung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (Wartung, SEO, Marketing) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt verletzt
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist zulässig.

(5) Bei Kündigung vor Fertigstellung eines Projekts sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Der Auftragnehmer wird die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.

§14 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen behält sich der Auftragnehmer alle Rechte an den Arbeitsergebnissen vor.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Websites, Domains oder sonstige Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten oder deren Nutzung zu untersagen.

(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Websites vom Server zu nehmen oder den Zugang zu sperren, nachdem er den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist hierauf hingewiesen hat.

(4) Der Eigentumsvorbehalt besteht auch an allen aus der Bearbeitung und Verarbeitung hervorgehenden Arbeitsergebnissen.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Solingen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Solingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: März 2026

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